Investitionsabzugsbetrag (IAB) finden

Erhalten Sie eine schnelle Orientierung zur möglichen Steuerwirkung (IAB/Abschreibung) und finden Sie passende Angebote je nach Investitionshöhe.

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Vorteile des IAB

Der IAB ist ein Werkzeug zur steuerlichen Gestaltung. Ob und wie stark er wirkt, hängt von Ihrer Situation ab. Unser Tool liefert eine erste Orientierung und zeigt passende Angebote zu Ihrer Investition.

Steuerlast gezielt senken

Je nach Voraussetzungen können Sie Ihre Steuerzahlung im aktuellen Jahr reduzieren.

Liquidität freisetzen

Weniger Steuern bedeutet mehr Spielraum für Eigenkapital, Speicher oder Reserve.

Passende Anbieter finden

Angebote werden nach Kategorie und Ticket gefiltert – schneller zur passenden Lösung.

Wissenswertes zum Investitionsabzugsbetrag (IAB)

Der Investitionsabzugsbetrag (IAB) ermöglicht es, geplante Investitionen steuerlich vorzuziehen und die Steuerlast bereits vor der tatsächlichen Anschaffung zu senken. Gerade bei größeren Investitionen – etwa in erneuerbare Energien – kann dies einen erheblichen Liquiditätsvorteil bringen. Gleichzeitig gelten klare gesetzliche Vorgaben, die bei jeder Planung berücksichtigt werden sollten.

Wie hoch ist der IAB?

Der Investitionsabzugsbetrag kann grundsätzlich bis zu 50 % der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines geplanten Wirtschaftsguts betragen. Dieser Betrag wird bereits vor der tatsächlichen Investition steuermindernd vom Gewinn abgezogen.

Die Höhe des IAB ist jedoch nicht unbegrenzt. Sie hängt unter anderem von gesetzlichen Höchstgrenzen, der Art des Wirtschaftsguts sowie den betrieblichen Voraussetzungen ab. In der Praxis dient der IAB vor allem dazu, größere Investitionen zeitlich vorzubereiten und die Steuerlast in einem Jahr mit hohem Gewinn gezielt zu reduzieren.

Unser Rechner stellt diese Logik vereinfacht dar und liefert eine realistische Orientierung, ersetzt jedoch keine individuelle steuerliche Prüfung.

Welche IAB-Kategorien gibt es?

Der Investitionsabzugsbetrag kann für bewegliche, abnutzbare Wirtschaftsgüter gebildet werden, die betrieblich genutzt werden und steuerlich relevante Einkünfte erzielen. Für viele Privatpersonen ist dies insbesondere bei Investitionen in erneuerbare Energien relevant.

Typische Beispiele aus der Praxis sind:

Photovoltaik-Dachanlagen, sofern sie steuerlich als eigenständiges Wirtschaftsgut gelten und Stromerträge erzielt werden
Batteriespeicher, wenn sie funktional der betrieblichen Nutzung der PV-Anlage dienen
Windkraftanlagen, insbesondere kleinere oder gemeinschaftlich betriebene Anlagen mit Einspeisung ins Netz
Technische Zusatzkomponenten wie Wechselrichter, Steuerungs- oder Überwachungssysteme

Voraussetzung ist immer eine konkrete Investitionsabsicht sowie die fristgerechte Umsetzung der Investition. Die steuerliche Einordnung sollte im Zweifel mit fachkundiger Beratung abgestimmt werden.