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Wenn mit IAB der Investitionsabzugsbetrag gemeint ist, dann gilt im Grundsatz:
Das bedeutet praktisch: Durch den IAB wird Abschreibung steuerlich nicht zusätzlich geschaffen, sondern zeitlich vorverlagert. Man hat zunächst einen Steuervorteil vor der Investition, dafür fällt die spätere Abschreibung auf das angeschaffte Wirtschaftsgut geringer aus.
Nach der Investition kann der zuvor gebildete IAB in Anspruch genommen werden, indem die Anschaffungs- oder Herstellungskosten des begünstigten Wirtschaftsguts um bis zu 40 % der ursprünglichen Kosten gemindert werden. In der steuerlichen Praxis bedeutet das:
Die Abschreibung berechnet sich dann nicht mehr aus den vollen Anschaffungskosten, sondern aus den gekürzten Anschaffungskosten.
Folge: Die jährliche Abschreibung fällt niedriger aus, weil die steuerliche Basis kleiner geworden ist.
Im Jahr der Bildung des Investitionsabzugsbetrags wird der Gewinn gemindert. Das verschafft dem Betrieb einen Steuerstundungs- bzw. Liquiditätsvorteil.
Im Investitionsjahr passieren dann steuerlich typischerweise zwei Dinge:
Gerade diese Kürzung der Anschaffungskosten ist der Punkt, der die Abschreibungsbasis reduziert.
Angenommen, ein Betrieb bildet für eine geplante Maschine einen IAB in Höhe von 20.000 Euro.
Später wird die Maschine für 50.000 Euro angeschafft.
Die Abschreibung wird dann nur noch aus 30.000 Euro vorgenommen, nicht aus 50.000 Euro.
Wenn die Maschine beispielsweise über mehrere Jahre linear abgeschrieben wird, sind die jährlichen AfA-Beträge entsprechend geringer, weil die Grundlage kleiner ist.
Der IAB soll keine doppelte Entlastung ermöglichen. Deshalb ist das System so aufgebaut, dass:
Steuerlich wird der Vorteil also im Kern zeitlich verlagert:
Deshalb spricht man häufig von einem Steuerstundungseffekt und nicht zwingend von einem endgültigen zusätzlichen Steuervorteil.
Der IAB ist besonders relevant, weil er häufig mit Sonderabschreibungen zusammengedacht wird. Dabei ist wichtig:
Dadurch beeinflusst der IAB die steuerliche Abschreibung oft umfassender, als nur in Bezug auf die laufende lineare AfA.
Wirtschaftlich führt der IAB oft zu folgendem Bild:
Der Betrieb profitiert daher vor allem von einem Vorlauf des Steuervorteils. Das kann gerade bei geplanten Investitionen sehr hilfreich sein, weil der Unternehmer bereits vor dem Kauf steuerlich entlastet wird.
Der Investitionsabzugsbetrag mindert im Investitionsjahr die steuerlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten des begünstigten Wirtschaftsguts und dadurch die AfA-Bemessungsgrundlage, sodass die spätere Abschreibung niedriger ausfällt.
Die kurze Antwort lautet daher: Der IAB reduziert die steuerliche Abschreibungsbasis, weil die Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Wirtschaftsguts um den in Anspruch genommenen Betrag gekürzt werden.